ZÜBLIN schreibt Kulturpreis 2019 für Pop & Singer-Songwriter aus
19.2.2019
- Wettbewerb 2019 richtet sich an Bands oder Solo- Musikerinnen und -Musiker
- Bewerbungsschluss am 31.3.2019
- Öffentliches Preisträgerkonzert am 20.7.2019
Bewerben können sich Bands sowie Solo-Musikerinnen und -Musiker von 18 bis 30 Jahren mit ihren eigenen Songs. Der spezifischen Stilrichtung sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die ganze Bandbreite aktueller Pop-Musik und innovativer Stilrichtungen soll das Publikum beim öffentlichen Preisträgerkonzert am 20.7.2019 im ZÜBLIN-Haus begeistern. Entscheidende Kriterien bei der Bewerberauswahl sind die musikalische Qualität, das selbstkomponierte Programm und die besonderen Merkmale der Band oder Solistinnen und Solisten.
Eine Jury aus ZÜBLIN-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Genre-Experten wählt im Vorfeld drei Bands oder Solistinnen und Solisten aus. Diese werden zum öffentlichen Preisträgerkonzert eingeladen. Dort zählt dann insbesondere der überzeugende und unterhaltsame Live-Auftritt. Das Publikum vergibt per Stimmabgabe die Platzierung. Insgesamt wird an die Erstplatzierten ein Preisgeld von 7.000 € verteilt.
Bewerbungen sind bis zum 31.3.2019 möglich. Die Ausschreibungsunterlagen können per E-Mail unter zueblinkulturpreis@puepcke.de angefordert werden oder stehen zum Download unter www.zueblin-haus.de/programm zur Verfügung.