EuGH-Entscheidung: Kein Teilnahme- und Stimmrecht für sanktionierte Personen in Hauptversammlungen
13.3.2026
- Entscheidung des EuGH zu Russland-Sanktionen: Ausschluss eines sanktionierten Anteilsinhabers von Teilnahme und Stimmrecht in Hauptversammlungen
- Auslegung des Asset Freeze durch STRABAG SE von EuGH bestätigt
Die STRABAG SE hat seit der Sanktionierung von zunächst Oleg Deripaska und später MKAO Rasperia Trading Limited stets sichergestellt, dass der von den EU-Sanktionen verhängte Asset Freeze vollständig eingehalten wird, indem Rasperia insbesondere von der Teilnahme und vom Stimmrecht bei ihren Hauptversammlungen ausgeschlossen wurde. Nun ist diese Vorgangsweise vom EuGH als der für die Auslegung der EU‑Sanktionsverordnung zuständigen Instanz für einen ähnlich gelagerten Fall bestätigt worden.