Kernaktionäre nahmen Klage vor Schiedsgericht in Amsterdam zurück
30.9.2025
Im Juni 2025 hat Rasperia beim Handelsgericht Kaliningrad einen Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung gegen STRABAG-Kernaktionäre und die Raiffeisen Bank International AG (RBI) eingebracht. Damit sollte ein Verbot erwirkt werden, gerichtliche Verfahren außerhalb der Russischen Föderation gegen Rasperia einzuleiten oder fortzusetzen. Für den Fall von Verstößen sollte ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von € 1,09 Mrd. verhängt werden, der – mangels Vermögenswerten der STRABAG-Kernaktionäre in Russland – bei der russischen Tochterbank der RBI eingehoben werden sollte.
Vor diesem Hintergrund hat nunmehr auch die HPH-Gruppe – sowie auch die übrigen Kernaktionäre – ihre bei einem Schiedsgericht in Amsterdam eingereichte Klage zurückgenommen.
Dies ändert nichts daran, dass die von Rasperia gehaltenen STRABAG-Aktien weiterhin eingefroren sind und alle Optionen im Zusammenhang mit der russischen Aktionärin geprüft werden.