Konzernnews
STRABAG SE: Klage gegen Rasperia auf Ausübung des Vorkaufsrechts eingebracht
9.10.2024
In enger Koordination der STRABAG SE haben die österreichischen Kernaktionäre eine Klage hinsichtlich der im Syndikatsvertrag aus 2007 festgeschriebenen Vorkaufsrechte vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht. Das Gericht soll nun insbesondere folgende Fragen klären:
- Gültigkeit der Vorkaufsrechte über die Beendigung des Syndikatsvertrags aus 2007 hinaus
- Eintritt des Vorkaufsfalls durch Change of Control
- Übertragung der Aktien unter der Voraussetzung einer sanktionskonformen Umsetzungsmöglichkeit
„Wir haben uns seit Kriegsbeginn klar positioniert und entschiedene Schritte gesetzt, um uns vom sanktionierten Aktionär zu distanzieren. Mit der im März dieses Jahres abgeschlossenen Kapitalmaßnahme ist es uns gelungen, den Anteil unter die wichtige Grenze von 25 % zu drücken. Allerdings stellen der Umstand, dass weiterhin ein Aktionär von STRABAG sanktioniert ist, und auch die Unsicherheiten durch die Übertragung an Iliadis ein konstantes Risiko für unser Unternehmen dar. Der Verkauf der Rasperia von Valtoura an Iliadis in Russland eröffnet uns nun die Chance, uns endgültig vom sanktionierten Aktionär zu trennen. Dieses Verfahren treiben wir daher mit allen Mitteln voran“, sagt Klemens Haselsteiner, CEO der STRABAG SE.
Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007
2007 schlossen die österreichischen Kernaktionäre sowie Rasperia einen Syndikatsvertrag, der u.a. die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Koordination von Abstimmungsergebnissen auf der Hauptversammlung vorsah. Weiters wurden im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) bei einer Aktionärin den anderen Syndikatspartnern Vorkaufsrechte eingeräumt. Das im Syndikatsvertrag definierte Schiedsgericht in Amsterdam soll nun klären, dass das Vorkaufsrecht nach dem Ende des Vertrags per 31.12.2022 noch Gültigkeit besitzt. Des Weiteren soll das Gericht feststellen, dass durch den Verkauf der Anteile an der Rasperia an die Iliadis JSC ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass Rasperia daher verpflichtet wäre, ihre STRABAG-Aktien den Kernaktionären anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen.
Gemäß Beteiligungsmeldung vom 26.3.2024 hat Oleg Deripaska seine Kontrolle an Rasperia aufgegeben, sprich, es hat, nach Auffassung der Gesellschaft und wohl auch der von Rasperia und Deripaska selbst, ein Kontrollwechsel stattgefunden.
Mit einem Urteil des Schiedsgerichts rechnet STRABAG im Jahr 2026. Vor einem Vollzug eines solchen Urteils sind noch zahlreiche weitere Fragen zu klären. Es muss insbesondere mit den relevanten nationalen und internationalen Behörden geklärt werden, ob und wie das Vorkaufsrecht sanktionskonform umgesetzt werden kann. STRABAG sieht sich hier in einer aktiven Rolle und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dieses wichtige Ziel für unsere Gesellschaft und letztlich alle Aktionäre zu erreichen.