STRABAG SE: Landesgericht Klagenfurt weist Anfechtungsklage von Rasperia ab
22.6.2023
„Wir waren von Beginn überzeugt, völlig im Einklang mit dem geltenden Sanktionsregime zu handeln: Asset Freeze bedeutet, dass nicht nur der Dividendenanspruch eingefroren ist, sondern auch das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung. Wir freuen uns, dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde“, sagt STRABAG SE-Vorstandsvorsitzender Klemens Haselsteiner.
Update: Am 10.7.2023 wurde vom Landesgericht Klagenfurt auch das zweite Verfahren, die Anfechtungsklage von Rasperia bzw. Thomas Bull gegen Beschlüsse der Außerordentlichen Hauptversammlung am 5.5.2022, abgewiesen.
Rückblick
Infolge der Sanktionierung wurde Rasperia seitens STRABAG SE weder zur Außerordentlichen Hauptversammlung am 5.5.2022 noch zur Ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2022 zugelassen. Dagegen richteten sich die Anfechtungsklagen der Rasperia.
Die STRABAG SE stellte mit dem Ausschluss von Rasperia von der Hauptversammlung die Einhaltung der gegen Oleg Deripaska verhängten EU-Sanktionen sicher. Diese Vorgehensweise wird unter anderem von einem ausführlichen Rechtsgutachten bestätigt.
Auch die jüngsten FAQs der EU Kommission bestätigen, dass nicht nur die Vermögensrechte, wie Verfügungsrechte oder das Recht auf Dividende vollständig eingefroren sind, sondern auch jede Stimmrechtsausübung untersagt ist.