STRABAG SE – Geplante Kapitalmaßnahmen, um Anteil von Rasperia auf unter 25 Prozent zu reduzieren
11.5.2023
- Kapitalmaßnahmen haben zum Ziel, jeglichen Einfluss von Rasperia zu unterbinden
- Vorschlag an die Ordentliche Hauptversammlung am 16.6.2023
- Wahlmöglichkeit der Aktionäre: Ausschüttung in bar oder in Form neuer Aktien aus Sachkapitalerhöhung
- Österreichische Kernaktionäre unterstützen diese Maßnahmen und sichern Ausübung der Aktienvariante zu
- Kapitalmaßnahmen sind von verschiedenen Bedingungen abhängig und werden frühestens im Q1/2024 abgeschlossen
Weiterer Schritt in der Distanzierung von Deripaska
0,3 % der Konzernleistung vernachlässigbar – wird bereits abgewickelt. Gleichzeitig hatte die Haselsteiner Familien-Privatstiftung den Syndikatsvertrag mit Rasperia, UNIQA und Raiffeisen gekündigt. In der Zwischenzeit haben die österreichischen Aktionäre einen neuen Vertrag abgeschlossen und ein Pflichtangebot an den Streubesitz erstattet. Des Weiteren wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 5.5.2022 das von Rasperia entsandte Aufsichtsratsmitglied, Thomas Bull, abberufen. Bull und Rasperia haben dagegen eine Anfechtungsklage vor dem Landesgericht Klagenfurt eingebracht.
Kapitalmaßnahmen im Detail
Der Ausschüttungsbetrag beträgt EUR 9,05 je Stückaktie und wird in bar oder nach Wahl jeder Aktionärin und jedes Aktionärs in neuen Aktien der Gesellschaft geleistet. Rasperia wird von diesem Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die neuen Aktien sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage ausgegeben werden. An der Sachkapitalerhöhung beteiligen sich jene Aktionärinnen und Aktionäre, die eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von Aktien wählen.
„Als Vorstand der STRABAG SE würden wir es begrüßen, wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern“, so Klemens Haselsteiner.
Das Bezugsverhältnis für die Sachkapitalerhöhung soll mit 1 : 4 (1 neue Aktie für 4 bestehende Aktien) und der Bezugspreis je neuer Aktie mit EUR 36,20 festgesetzt werden. Die für den Bezug je einer neuen Aktie aufzubringende Sacheinlage umfasst folglich 4 Ausschüttungsansprüche im Nominalbetrag von zusammen EUR 36,20. Der vorgeschlagene Bezugspreis und das Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung des Ausschüttungsbetrags von EUR 9,05 je Stückaktie anhand eines gutachterlich festgestellten Unternehmenswertes der Gesellschaft mit Bewertungsstichtag zum Tag der Hauptversammlung ermittelt worden.
Ein Bezugsangebot an die Aktionärinnen und Aktionäre zur Wahl der Ausschüttung in Form von Aktien soll nach der Hauptversammlung und Firmenbucheintragung des Beschlusses der Hauptversammlung zur Sachkapitalerhöhung voraussichtlich im August/September 2023 erfolgen.
Die österreichischen Kernaktionäre, die zusammen einen Anteil von rund 57,78 % am Grundkapital halten, haben der Gesellschaft zugesichert, die Ausschüttungen in Form von neuen Aktien zu wählen.
Für eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung und damit auch der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe der neuen Aktien ist eine sechsmonatige Wartefrist nach Firmenbucheintragung der Kapitalherabsetzung einzuhalten. Gemäß dem Beschlussvorschlag muss die Durchführung der Sachkapitalerhöhung bis spätestens am 31.3.2024 im Firmenbuch eingetragen sein.
Mit einem Abschluss der Sachkapitalerhöhung ist unter Voraussetzung der Erfüllung der sonstigen Bedingungen erst im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Erst dann kann zeitgleich eine Auszahlung des Ausschüttungsbetrags in bar oder eine Ausschüttung in Form von neuen Aktien erfolgen. Zu den Modalitäten für die Auszahlung wird STRABAG noch gesondert informieren.
Die Maßnahmen können allerdings auch noch scheitern. Wenn Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, erfolgt weder eine Ausschüttung in bar noch in Aktien. Scheitert die Sachkapitalerhöhung, dann erfolgt jedenfalls auch keine Ausschüttung in bar an die Aktionäre aus der Kapitalherabsetzung.
Die ordentliche Dividendenausschüttung von EUR 2,00 je Aktie für das Geschäftsjahr 2022 ist von den vorgeschlagenen Maßnahmen unabhängig und erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung am 27.6.2023 (Dividenden-Zahltag).
Hinweise
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