STRABAG SE: Bundeswettbewerbsbehörde beantragt Überprüfung der kartellrechtlichen Entscheidung
28.7.2022
- Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragt die Überprüfung der gegen STRABAG ergangenen kartellrechtlichen Entscheidung
Der Vorstand hält den Antrag für unbegründet, denn STRABAG kooperierte umfänglich und intensiv mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms. Sie hat durch ihre Kooperation maßgeblich zur Aufklärung beigetragen und daher auch als erstes Unternehmen das Kartellverfahren rechtskräftig beendet. Darüber hinaus hat STRABAG ihr Compliance-System nachgeschärft und ein neuartiges Monitoring System implementiert.