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Konzernnews

Kartellgericht bestätigt Bußgeld gegen STRABAG

  • Mitteilung
Wien, 21.10.2021---Wie erwartet, hat das österreichische Kartellgericht heute, Donnerstag, ein Bußgeld in Höhe von € 45,37 Mio. gegen zwei STRABAG-Konzerngesellschaften verhängt. Damit bestätigte es die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte Höhe.

Im Juli 2021 hatte die STRABAG SE bekannt gegeben, dass die Konzerngesellschaften STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG im gegen sie anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben und die BWB daraufhin einen Bußgeldantrag beim Kartellgericht gestellt habe. Das Anerkenntnis und die vollumfängliche Kooperation mit der BWB wirkten sich entsprechend positiv auf die Höhe des beantragten Bußgelds aus.

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STRABAG SE ist ein europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen, führend in Innovation und Kapitalstärke. Unser Angebot umfasst sämtliche Bereiche der Bauindustrie und deckt die gesamte Bauwertschöpfungskette ab. Wir schaffen Mehrwert für unsere Kund:innen, indem wir Bauwerke ganzheitlich, über den gesamten Lebenszyklus betrachten – von der Konzeption über die Planung und Errichtung, den Betrieb und das Facility Management, bis hin zur Umnutzung oder den Rückbau. Dabei übernehmen wir Verantwortung für Mensch und Umwelt: Wir arbeiten an der Zukunft des Bauens und investieren in unsere derzeit mehr als 250 Innovationsprojekte und 400 Nachhaltigkeitsprojekte. Durch das Engagement unserer rd. 86.000 Mitarbeiter:innen erwirtschaften wir jährlich eine Leistung von etwa € 19 Mrd.
Mit einem dichten Netz aus zahlreichen Tochtergesellschaften in vielen europäischen Ländern und auch auf anderen Kontinenten erweitern wir unser Einsatzgebiet weit über Österreichs und Deutschlands Grenzen hinaus. Gemeinsam, im Schulterschluss mit starken Partner:innen, verfolgen wir ein klares Ziel: klimaneutral und ressourcenschonend planen, bauen und betreiben. Infos auch unter www.strabag.com