Bußgeldantrag der Bundeswettbewerbsbehörde auf Basis eines Settlements mit STRABAG
14.7.2021
- Settlement zwischen STRABAG und der Bundeswettbewerbsbehörde im Kartellverfahren in Österreich
- Bußgeldantrag an das Kartellgericht in Höhe von € 45,37 Mio.
- Ergebnis-Guidance der STRABAG SE unverändert
„Dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich. Unleugbar schmerzt uns die Geldbuße wirtschaftlich. Wir haben jedoch daraus unsere Lehren gezogen und treiben seit geraumer Zeit mit breitgefächerten Maßnahmen einen Prozess der unternehmensinternen Aufarbeitung und der Verfestigung einer Unternehmenskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität voran; auch haben wir als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt“, so Thomas Birtel, der Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft STRABAG SE.
Zur endgültigen Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des Kartellgerichts zum gegenständlichen Bußgeldantrag noch ausständig. Ein Bußgeld gegen STRABAG-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde keine Anpassung der Ergebnis-Guidance des STRABAG SE-Konzerns erfordern, da im Konzernabschluss 2020 entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren gebildet sind.