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Konzernnews

STRABAG SE: Bundesverfassungsgericht in Deutschland bestätigt Teile der Beschwerde gegen WindSeeGesetz

  • Kein unmittelbarer Einfluss auf Ergebnisguidance
Wien/Karlsruhe, 20.8.2020---Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute in einem Senatsbeschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) in Teilen bestätigt. STRABAG hatte – über ihre betroffenen Projektgesellschaften und gemeinsam mit acht weiteren Projektträgerinnen – die Verfassungsbeschwerde Ende Juli 2017 eingereicht, um die Anfang 2017 in Kraft getretenen, neuen gesetzlichen Regelungen für die Offshore-Windenergie überprüfen zu lassen. Insbesondere wurden durch das WindSeeG bereits getätigte Investitionen der Beschwerdeführerinnen ohne Entschädigungsregelung durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung entwertet.

STRABAG begrüßt den heutigen Beschluss, mit dem das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Deutschland gestärkt hat. Das Unternehmen wird die Entscheidungsbegründung zunächst detailliert prüfen und abwarten, in welcher Weise der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zur gesetzten Frist am 30.6.2021 umsetzt.

Auf die Ergebnisguidance des STRABAG SE-Konzerns hat der Entscheid daher keinen unmittelbaren Einfluss.

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