STRABAG SE: Bundesverfassungsgericht in Deutschland bestätigt Teile der Beschwerde gegen WindSeeGesetz
20.8.2020
- Kein unmittelbarer Einfluss auf Ergebnisguidance
STRABAG begrüßt den heutigen Beschluss, mit dem das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Deutschland gestärkt hat. Das Unternehmen wird die Entscheidungsbegründung zunächst detailliert prüfen und abwarten, in welcher Weise der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zur gesetzten Frist am 30.6.2021 umsetzt.
Auf die Ergebnisguidance des STRABAG SE-Konzerns hat der Entscheid daher keinen unmittelbaren Einfluss.