Vorstand und Aufsichtsrat der STRABAG SE schlagen der Hauptversammlung bedingte Auszahlung einer verminderten Dividende im Herbst 2020 vor
23.4.2020
- Vorschlag auf bedingte Auszahlung einer Dividende in Höhe von € 0,90 je Aktie zum 30.11.2020
- Kernaktionariat unterstützt Gewinnverwendungsvorschlag
Der Vorstand der STRABAG SE informiert:
Die seit dem Börsegang 2007 kontinuierlich verfolgte Dividendenpolitik rechtfertigt aufgrund des sehr guten Konzernergebnisses 2019 in Höhe von € 371,7 Mio. eine Ausschüttung von bis zu € 1,80 pro Aktie. Diese soll auf € 0,90 pro Aktie halbiert werden.
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise soll sichergestellt werden, dass auch die Auszahlung einer solcherart gekürzten Dividende die Liquidität der Gesellschaft nicht ungebührlich belastet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der STRABAG SE sind daher am heutigen Tag übereingekommen, folgenden Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung, der von den in einem Syndikat verbundenen Kernaktionären der STRABAG SE – Raiffeisen/UNIQA, Rasperia und Haselsteiner-Gruppe – unterstützt wird, zu erstatten:
„Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Bilanzgewinn in der Höhe von € 121,00 Mio.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von € 0,90 je (dividendenberechtigter) Stückaktie vor. Der Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Anspruch auf die Dividende und die Auszahlung stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesamtsumme der liquiden Mittel der Gesellschaft sowie aller von ihr gemäß den anwendbaren Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) vollkonsolidierten Unternehmen zuzüglich vertraglich zugesagter, aber nicht ausgenutzter Kredite zum Stichtag 31.10.2020 auch bei Auszahlung der Dividende den Betrag von € 1 Mrd. nicht unterschreitet. Als liquide Mittel gelten Wertpapiere, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten gemäß IFRS/IAS.
Die Gesellschaft wird bis zum 25.11.2020 eine Bestätigung der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, zur Gesamtsumme der liquiden Mittel zuzüglich vertraglich zugesagter, aber nicht ausgenutzter Kredite zum Stichtag 31.10.2020 einholen und bekanntgeben, ob die oben angeführte Bedingung erfüllt ist (Dividendenbekanntmachung).
Bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist der 30.11.2020 der Dividenden-Zahltag und der 26.11.2020 der Dividenden-Extag.
Sofern die aufschiebende Bedingung nicht eintritt, wird auch der auf die beschlossene Dividende entfallende Teil des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorgetragen.“
Für das Geschäftsjahr 2020 lässt sich eine verlässliche Einschätzung der Effekte der Coronavirus-Krise auf das Ergebnis und damit auf die angestrebte EBIT-Marge der STRABAG SE nach wie vor nicht abgeben. Aus heutiger Sicht geht der Vorstand von einer um ca. 10 % verringerten Leistung und einem leicht abgeschwächten Ergebnis für das Jahr 2020 aus.