STRABAG meldet Kurzarbeit in Österreich an
20.3.2020
- Kurzarbeit für zunächst drei Monate
- Rasche Reaktion auf gestern überarbeitete Bundesrichtlinie Kurzarbeitshilfe
Wien, 20.3.2020---STRABAG, das größte österreichische Bauunternehmen, wird in Österreich für zunächst drei Monate Kurzarbeit anmelden. Damit wird umgehend auf die gestern, Donnerstag, überarbeitete Bundesrichtlinie Kurzarbeitshilfe (KUA-COVID-19) reagiert.
„Mit den neuen Rahmenbedingungen zur Kurzarbeit hat die Regierung – nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks – eine für alle akzeptable und vernünftige Lösung ausgearbeitet. Das ‚Gespenst der Kündigung aller Mitarbeitenden‘ ist damit vom Tisch, und darüber bin ich sehr froh. Wir haben Kurzarbeit zu tragbaren Bedingungen immer als die bevorzugte Lösung angesehen – diese Bedingungen sind jetzt geschaffen worden. Bis dahin mussten wir das Risiko für unser Unternehmen mit seinen tausenden Arbeitsplätzen verringern. Daher hatten wir die Mitarbeitenden zunächst höchst vorsorglich beim Frühwarnsystem des AMS angemeldet“, sagt Thomas Birtel, Vorstandsvorsitzender der STRABAG SE. „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Vertrauen und dem Betriebsrat für den konstruktiven Dialog. Damit können wir nun gemeinsam drastischere Maßnahmen verhindern.“
Der Betriebsrat von STRABAG in Österreich unterstützt die Vorgehensweise: „Mit großer Erleichterung hat das Team des Betriebsrats die Entscheidung über eine Einführung der Kurzarbeit bei STRABAG zur Kenntnis genommen und begrüßt die Pläne des Vorstands, diese in Österreich einzuführen. Damit kommen auch unsere wichtigsten Forderungen und Bemühungen, die der Betriebsrat in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften gesetzt hatte, zu einem positiven Abschluss“, kommentiert Omar Al-Rawi, Vorsitzender des Angestellten-Betriebsrats in Österreich.
„Warum wir uns gerade für dieses Modell stark gemacht haben, liegt auf der Hand: Kurzarbeit sichert die meisten Arbeitsplätze, ermöglicht am effizientesten den Fortbestand des Unternehmens und bedeutet für alle Kolleginnen und Kollegen trotz unvermeidlichem Einkommensverlust eine weitaus bessere finanzielle Situation als bei einem normalen Arbeitslosengeldbezug“, ergänzt Roland Taibl, Vorsitzender des Zentralbetriebsrats.