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STRABAG SE: Vorstand beschließt Ausübung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

  • Ad-hoc-Mitteilung

ie am 10.6.2011 abgehaltene 7. ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE (die "Gesellschaft") ermächtigte den Vorstand der Gesellschaft zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 13 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung, sohin bis 10.7.2012. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft kann der Erwerb sowohl über die Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei für den außerbörslichen Erwerb die Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft erforderlich ist.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von dieser Ermächtigung wie folgt Gebrauch zu machen:

  • Bedingungen des Aktienrückerwerbs:

    Beginn und voraussichtliche Dauer: vom 16.06.2011 bis 10.7.2012
    Akteingattung: Stammaktien (ISIN AT000000STR1)
    Volumen: bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, sohinmaximal 11.400.000 Aktien
    Erwerbspreis: von EUR 1,00 (inklusive dieses Betrages) bis EUR 27,115 (inklusive dieses Betrages)
    Erwerbsart: über die Börse und gegebenenfalls außerbörslich (OTC)
    Zweck: zu jedem gemäß § 65 Abs1 Z 8 AktG erlaubten Zweck, insbesondere zur Verwendung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung
    Tag des Ermächtigungsbeschlusses: 10.6.2011
    Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: die Veröffentlichung erfolgte am 10.6.2011 gemäß § 82 Abs 8 BörseG

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